Zivilprozesskosten sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Mit Urteil vom 12.Mai 2011 entschied der Bundesfinanzhof (BFH) die bisherige Rechtsprechung, dass Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können.

18. Juli 2011