Eigentümer darf Mieter bei Abriss eines Hauses kündigen Ein Eigentümer darf Mietern wegen eines geplanten Abrisses kündigen, wenn z.B. das Dach undicht und die Raumaufteilung für eine sinnvolle Verwertung ungeeignet ist.
(Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 155/10)
07.05.2012
|
Mehraufwendungen für die Verpflegung für Feuerwehrmänner / RettungsassestentenSoweit ein städtischer Feuerwehrmann verpflichtet ist, Bereitschaftsdienste als Fahrer eines Noteinsatzfahrzeuges eines nicht städtischen Krankenhauses zu leisten, übt er eine Auswärtstätigkeit aus und ist zum Abzug von ...
|
Steuerklasse III für eingetragene LebenspartnerNach Ansicht des Schleswig-Holsteinischen FG und des FG Köln bestehen unter dem Gesichtspunkt von Art. 3 Abs. 1 GG ( "alle Menschen sind vor dem Gesetzt gleich" ) ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eingetragener ...
|
krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen als außergewöhnliche BelastungenAnders als bei typischen Unterhaltsaufwendungen kommt ein Abzug der Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen nur in Betracht, wenn diese die sog. zumutbare Belastung überschreiten.
19.09.2011
|



