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Altbauten - Mietminderung
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Altbauten - Mietminderung
Mieter müssen bei Gebäuden, die älter als 50 Jahre sind von gewissen Mängeln (z. B. Feutigkeit im Keller) ausgehen - daher bestehe kein Grund zur Mietminderung (AG München, 461 C 19454/09).
26. Juli 2010